Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung VZV

 In Allgemein

Verzicht auf Automateneintrag (1.2.2019)

Wer ab dem 1. Februar 2019 die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach auch Fahrzeug mit einem manuellen Schaltgetriebe führen. Künftig wird keine Beschränkung mehr im Fahrausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen.

phone 8582562535
Recent Posts